Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Holger Kuckuck, handelnd unter „HKD Energie“
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Energieberatungsleistungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen zwischen
Holger Kuckuck
handelnd unter „HKD Energie“
Peddenöder Straße 18
58256 Ennepetal
Deutschland
E-Mail: h.kuckuck@hkd-energie.de
– nachfolgend „HKD“ –
und dem jeweiligen Auftraggeber. - Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wird.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Der konkrete Inhalt des Vertrags ergibt sich vorrangig aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung und den zwischen HKD und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
- Abweichende Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers, der Unternehmer ist, werden nur Vertragsbestandteil, wenn HKD ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungen von HKD
- HKD erbringt Energieberatungsleistungen für Wohngebäude und damit zusammenhängende technische und förderbezogene Dienstleistungen.
- Abhängig vom individuellen Auftrag können insbesondere folgende Leistungen vereinbart werden:
- Energieberatung für Wohngebäude
- Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP)
- Fördermittelberatung
- Vorbereitung von Förderunterlagen
- Erstellung technischer Bestätigungen und Nachweise
- Begleitung bis zum Verwendungsnachweis beziehungsweise Förderabschluss
- Erstellung von Energieausweisen
- energetische Berechnungen und Nachweise
- Berechnung und Auslegung eines hydraulischen Abgleichs
- stichprobenartige förderbezogene Baubegleitung
- technische Prüfung auf Förderkonformität
- Prüfung förderfähiger Rechnungspositionen und
- stichprobenartige Prüfung eines durch einen Fachbetrieb ausgeführten hydraulischen Abgleichs
- Der konkret geschuldete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und ergänzenden Individualvereinbarungen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
- HKD schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Beratungs-, Berechnungs-, Prüf- und Dokumentationsleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, energetischer oder förderrechtlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- HKD kann zur Vertragserfüllung fachkundige freie Mitarbeiter oder andere qualifizierte Energieberater einsetzen. HKD bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen verantwortlich. Eine persönliche Leistungserbringung durch Holger Kuckuck ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 3 Website, Anfragen und Vertragsschluss
- Die Darstellung der Leistungen auf der Website dient der Information und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags dar.
- Das Absenden eines Kontaktformulars, einer Rückrufanfrage, eines Fördermittel-Checks oder eines Fördermittel-Quiz stellt eine unverbindliche Anfrage dar. Dadurch kommt noch kein kostenpflichtiger Vertrag zustande.
- Ergebnisse eines Fördermittel-Checks, Fördermittel-Quiz oder einer vergleichbaren Ersteinschätzung dienen ausschließlich der ersten Orientierung. Sie stellen weder eine Förderzusage noch eine Garantie der Förderfähigkeit oder Förderhöhe dar.
- HKD unterbreitet dem Interessenten auf Grundlage seiner Anfrage grundsätzlich ein individuelles Angebot.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb einer darin genannten Bindungsfrist unterzeichnet oder in Textform, beispielsweise per E-Mail, eindeutig annimmt. Ein Vertrag kann außerdem durch eine entsprechende Vereinbarung bei einem persönlichen Termin zustande kommen.
- HKD ist nicht verpflichtet, eine Anfrage anzunehmen oder ein Angebot abzugeben.
§ 4 Grundlagen der Leistung und Mitwirkung des Auftraggebers
- HKD erbringt die vereinbarten Leistungen auf Grundlage der festgestellten tatsächlichen Gegebenheiten, der bereitgestellten Informationen und Unterlagen sowie der zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen, technischen und förderrechtlichen Anforderungen.
- Der Auftraggeber hat HKD alle für die vereinbarte Leistung erforderlichen und ihm verfügbaren Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu können insbesondere Baupläne, Grundrisse, Angaben zum Gebäude, Informationen zu Bauteilen und technischen Anlagen, Verbrauchsdaten, Rechnungen, Nachweise, Fotos und Angaben zu geplanten Maßnahmen gehören.
- Soweit eine weitergehende Prüfung nicht vereinbart wurde und keine offensichtlichen Zweifel bestehen, darf HKD auf die Richtigkeit der vom Auftraggeber oder von fachkundigen Dritten bereitgestellten Informationen und Unterlagen vertrauen.
- Erkennt der Auftraggeber, dass übermittelte Angaben unrichtig oder unvollständig sind, oder ändern sich leistungsrelevante Tatsachen, muss er HKD unverzüglich informieren.
- Der Auftraggeber hat HKD bei vereinbarten Vor-Ort-Terminen Zugang zu den für die Leistung erforderlichen Grundstücks-, Gebäude-, Anlagen- und sonstigen Bereichen zu ermöglichen.
- Verzögert sich die Leistung aufgrund fehlender, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen, soweit HKD die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
- Nachträgliche Änderungen des Gebäudes, der Planung, der vorgesehenen Maßnahmen oder der bereitgestellten Grundlagen können zusätzliche Berechnungen, Prüfungen oder Dokumentationen erforderlich machen. Solche zusätzlichen Leistungen werden nur nach entsprechender Vereinbarung erbracht und vergütet.
§ 5 Energieberatung, Berechnungen und technische Unterlagen
- Energetische Berechnungen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Verbrauchsprognosen, Kostenschätzungen und Einsparberechnungen beruhen auf den bei ihrer Erstellung verfügbaren Informationen und den zugrunde gelegten technischen und wirtschaftlichen Annahmen.
- Tatsächliche Energieverbräuche, Einsparungen, Kosten und Amortisationszeiten können von den berechneten oder prognostizierten Werten abweichen. Einflussfaktoren sind insbesondere das Nutzungs- und Heizverhalten, die Witterung, die tatsächliche Bauausführung, die Betriebsweise technischer Anlagen, Energiepreise und spätere Veränderungen am Gebäude.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, übernimmt HKD daher keine Garantie für:
- eine bestimmte Energieeinsparung
- eine bestimmte Verbrauchs- oder Kostenreduzierung
- eine bestimmte Amortisationsdauer
- bestimmte zukünftige Energiepreise oder Baukosten oder
- eine bestimmte Wertsteigerung der Immobilie
- Ein individueller Sanierungsfahrplan, Energieausweis oder energetischer Nachweis beruht auf dem zum Zeitpunkt seiner Erstellung vorhandenen Gebäudezustand und Kenntnisstand.
- Ein individueller Sanierungsfahrplan oder eine allgemeine Energieberatung ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche Genehmigungs-, Ausführungs-, Tragwerks-, Brandschutz-, Fach- oder Detailplanung, sofern eine solche Leistung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Werden nach der Erstellung einer Berechnung oder Dokumentation die zugrunde gelegten Daten, Bauteile, technischen Anlagen oder vorgesehenen Maßnahmen verändert, kann eine Aktualisierung oder Neuberechnung erforderlich sein. Diese stellt eine zusätzliche Leistung dar, soweit sie nicht bereits vom ursprünglichen Auftrag umfasst ist.
- Beim hydraulischen Abgleich beschränkt sich die Leistung von HKD auf die vereinbarte Berechnung, Auslegung und Dokumentation sowie gegebenenfalls eine stichprobenartige spätere Prüfung. Die praktische Einstellung oder Veränderung der Heizungsanlage ist nicht Bestandteil der Leistung von HKD und muss durch einen hierfür qualifizierten Fachbetrieb erfolgen.
- Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers wegen einer von HKD zu vertretenden fehlerhaften Leistung bleiben unberührt.
§ 6 Fördermittelberatung und Baubegleitung
- Fördermittelberatungen und damit verbundene Unterstützungsleistungen erfolgen auf Grundlage der zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt verfügbaren Förderbedingungen.
- Förderprogramme, Fördersätze, technische Mindestanforderungen, Fristen und verfügbare Haushaltsmittel können durch die zuständigen Stellen geändert, eingeschränkt, ausgesetzt oder beendet werden.
- HKD bereitet im vereinbarten Umfang die erforderlichen Förderunterlagen vor, erstellt technische Bestätigungen und Nachweise und begleitet den Vorgang bis zum Verwendungsnachweis beziehungsweise Förderabschluss.
- Die Einreichung des eigentlichen Förderantrags erfolgt durch den Auftraggeber, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist außerdem für die rechtzeitige Einreichung der ihm überlassenen Unterlagen und die Einhaltung mitgeteilter Fristen und Handlungsanweisungen verantwortlich.
- Der Auftraggeber darf förderschädliche Maßnahmen, Bestellungen, Vertragsschlüsse oder Baubeginne nicht vornehmen, wenn die jeweiligen Förderbedingungen eine vorherige Antragstellung oder Bestätigung voraussetzen. Bei Zweifeln ist vorab eine Abstimmung mit HKD erforderlich.
- HKD schuldet keine Bewilligung einer Förderung und übernimmt keine Garantie für:
- die Bewilligung dem Grunde nach
- eine bestimmte Förderhöhe
- die Verfügbarkeit von Fördermitteln
- die unveränderte Fortführung eines Förderprogramms
- die Bearbeitungsdauer einer Förderstelle oder
- die Entscheidung einer Förderstelle
- Die Baubegleitung von HKD beschränkt sich auf die im Auftrag vereinbarten stichprobenartigen Vor-Ort-Kontrollen, die technische Prüfung auf Förderkonformität, die Prüfung förderfähiger Rechnungspositionen und gegebenenfalls die stichprobenartige Prüfung des hydraulischen Abgleichs.
- Die Baubegleitung stellt keine dauerhafte Bauüberwachung, Bauleitung, Abnahme der Handwerkerleistungen oder vollständige Kontrolle sämtlicher Arbeiten und Ausführungsdetails dar. Sie ersetzt nicht die Leistungen eines Architekten, Fachplaners, Bauleiters oder ausführenden Fachunternehmens, sofern solche Leistungen nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
- Die Rechnungsprüfung beschränkt sich auf den vereinbarten technischen und förderbezogenen Umfang. Sie stellt keine rechtliche, steuerliche oder vollständige kaufmännische Rechnungsprüfung dar.
- Eine Ablehnung, Kürzung, Verzögerung oder Rückforderung einer Förderung stellt für sich genommen keine Pflichtverletzung von HKD dar. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt, wenn die Entscheidung auf einer von HKD zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung wird als Festpreis im individuellen Angebot vereinbart.
- Gegenüber Verbrauchern werden die Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Fahrtkosten werden zusätzlich berechnet, wenn im Angebot ein Kilometerpreis oder eine Anfahrtspauschale ausgewiesen und vereinbart wurde.
- Zusätzliche oder nachträglich beauftragte Leistungen werden nur auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung zusätzlich berechnet.
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird die Vergütung nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und Zugang der Rechnung fällig. Soweit eine Abnahme gesetzlich erforderlich ist, setzt die Fälligkeit zusätzlich die Abnahme voraus.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Die vereinbarte Vergütung bleibt auch dann vollständig geschuldet, wenn eine beantragte Förderung ohne eine von HKD zu vertretende Pflichtverletzung abgelehnt, gekürzt, verzögert oder später zurückgefordert wird.
§ 8 Termine, Leistungsfristen und ausgefallene Termine
- Leistungs-, Bearbeitungs- und Fertigstellungstermine sind verbindlich, wenn sie zwischen HKD und dem Auftraggeber ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Vereinbarte Termine setzen voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt und HKD die notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung stehen.
- Erkennt eine Partei, dass ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, soll sie die andere Partei unverzüglich informieren.
- Kann ein Vor-Ort-Termin aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden, obwohl HKD zur vereinbarten Zeit leistungsbereit war, kann HKD die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten und einen konkret nachweisbaren Arbeitsausfall nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangen.
- Ersparte Aufwendungen sowie anderweitig erzielte oder zumutbar erzielbare Einkünfte werden angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Verzögerungen, die HKD nicht zu vertreten hat, führen zu einer angemessenen Verschiebung vereinbarter Fristen. HKD informiert den Auftraggeber über erhebliche erkennbare Verzögerungen.
§ 9 Gesetzliche Mängelrechte
- Für Mängel der von HKD erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Soweit gesetzlich vorgesehen und dem Auftraggeber zumutbar, ist HKD Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
- Eine Abweichung tatsächlicher Energieverbräuche, Kosten, Einsparungen oder Förderentscheidungen von einer fachgerecht erstellten Prognose oder Berechnung stellt nicht allein deshalb einen Mangel dar.
§ 10 Haftung
- HKD haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
- HKD haftet außerdem unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der von HKD eingesetzten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit HKD ausdrücklich eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
§ 11 Urheberrechte und Verwendung der Unterlagen
- Soweit die von HKD erstellten Berichte, Berechnungen, Sanierungsfahrpläne, Darstellungen, Texte oder sonstigen Unterlagen urheberrechtlich geschützt sind, verbleiben die entsprechenden Rechte bei HKD beziehungsweise dem jeweiligen Rechteinhaber.
- Der Auftraggeber darf die für ihn erstellten Unterlagen für das konkrete Gebäude, Vorhaben und den vertraglich vorausgesetzten Zweck verwenden.
- Der Auftraggeber darf die Unterlagen im erforderlichen Umfang an Förderstellen, Behörden, Kreditinstitute, Architekten, Fachplaner, Hausverwaltungen und ausführende Fachunternehmen weitergeben.
- Eine Verwendung für andere Gebäude oder Projekte, eine Veröffentlichung oder eine eigenständige gewerbliche Weiterverwertung ist nur zulässig, wenn sie gesetzlich erlaubt, vom Vertragszweck umfasst oder von HKD genehmigt wurde.
- Rechte Dritter bleiben unberührt.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
- Besteht ein Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular.
- HKD beginnt bei einem bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht grundsätzlich erst nach Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung.
- Diese AGB ersetzen keine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Geschäftssitz von HKD.
- Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Stand: August 2026
