Verkauf & Vermietung
Energieausweis für Verkauf und Vermietung
Beim Verkauf oder bei Neuvermietung ist ein Energieausweis Pflicht — bereits in Anzeigen müssen Kennwerte angegeben werden.
Anzeigenpflicht
Wesentliche Kennwerte gehören in jede Immobilienanzeige.
Vorlagepflicht
Der Ausweis muss bei Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden.
Übergabepflicht
Bei Abschluss erhält der Käufer bzw. Mieter eine Kopie.
Für wen relevant?
Eigentümer, Makler, Hausverwaltungen — alle, die eine Wohnimmobilie verkaufen oder neu vermieten.
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