Verkauf & Vermietung

Energieausweis für Verkauf und Vermietung

Beim Verkauf oder bei Neuvermietung ist ein Energieausweis Pflicht — bereits in Anzeigen müssen Kennwerte angegeben werden.

Anzeigenpflicht

Wesentliche Kennwerte gehören in jede Immobilienanzeige.

Vorlagepflicht

Der Ausweis muss bei Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden.

Übergabepflicht

Bei Abschluss erhält der Käufer bzw. Mieter eine Kopie.

Für wen relevant?

Eigentümer, Makler, Hausverwaltungen — alle, die eine Wohnimmobilie verkaufen oder neu vermieten.

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